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Wednesday, 11 August 2010

Vor einigen Tagen wurden die DSDS- Regeln etwas gelockert.

Erstmal wurde die Bewerbungsfrist verlängert (bis zum 15. August) und dann ist jetzt auch bekannt, dass jetzt auch Österreicher und Schweizer uns zeigen können, was sie so drauf haben.

Doch die Regeln, wer mit machen darf, sind strenger geworden! Jetzt müssen die Kandidaten so einige Dinge vorzeigen: ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Schufa-Bonitätsauskunft, ein ärztliches Attest und ein Attest eines Hals- Nasen- Ohren-Arztes. Weigert man sich, darf man am Recall nicht teil nehmen. Bestätigt hat das Ganze RTL-Sprecherin Beate Schmiedehausen.

Jetzt sollt ihr noch aufgeklärt werden, weshalb die Dinge alle erfolderlich geworden sind.

Das Ärztliche Attest dient dazu, dass man verhindern will, dass die Kandidaten aufgrund des Stresses ...

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